Sollten Sie vorhaben, den Kabarettisten Sven Zprottenkopp zu engagieren, so nehmen Sie bitte folgende All Gemeine Geschäftsbedingungen zur Kenntnis.
§ 1 Der Kabarettist hat das Recht vor der Veranstaltung die Zuschauer auf ihre Kabarett-Tauglichkeit hin zu überprüfen (Ostfriesenwitze, Häschenwitze, Kohlwitze) und untaugliche Subjekte unter Einbehaltung des Eintrittsgeldes des Saales zu verweisen.
§ 2 Der Veranstalter hat die Pflicht für kräftige Rausschmeißer zu sorgen.
§ 3 Der Kabarettist hat das Recht nichtlachende Zuschauer mit Eiern, Tomaten, Müsli-Riegeln und anderer Vollwertkost zu bewerfen.
§ 4 Der Veranstalter hat die Pflicht einen genügenden Vorrat dieser Wurfgeschosse auf der Bühne bereitzustellen.
§ 5 Der Kabarettist hat das Recht Zuschauer mit gelangweilten Gesichtern zu schlagen und zu treten.
§ 6 Der Veranstalter hat die Pflicht, den betreffenden Zuschauer unterdessen festzuhalten.
§ 7 Der Kabarettist hat das Recht auf eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Gage, wenn er durch höhere Gewalt (Erdbeben, Streik, schönes Wetter) am Erscheinen gehindert sein sollte.
§ 8 Der Veranstalter hat die Pflicht in diesem Falle ein Bild des Kabarettisten herumzureichen.
§ 9 Alle Angaben sind wie immer ohne Sturmgewehr. Ein Gerichtsstand ist überflüssig. Es gilt ausschließlich das Mundrecht.
§ 10 Ist der Veranstalter mit diesen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, so soll er sich gefälligst eigene schreiben. Diese werden vom Kabarettisten aber nur akzeptiert, wenn sie po Praragraph mindestens zwei Locher enthalten.
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Copyright © by Peter Möller, Berlin.
(Nachdruck, öffentlicher Vortrag und Veränderungen
des Textes nur mit meiner schriftlichen Genehmigung.)